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Böswillige Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst hat Folgen

Eine gleich zweimalige böswillige Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Würselen und des Rettungsdienstes der StädteRegion Aachen vom vergangenen Sonntag hat erhebliche Folgen für die Anruferin und zieht nicht nur einen Kostenersatz, sondern auch eine Strafanzeige wegen groben Missbrauchs der Notrufeinrichtung und von Hilfsorganisationen nach sich.


Eine gleich zweimalige böswillige Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Würselen und des Rettungsdienstes der StädteRegion Aachen vom vergangenen Sonntag hat erhebliche Folgen für die Anruferin und zieht nicht nur einen Kostenersatz, sondern auch eine Strafanzeige wegen groben Missbrauchs der Notrufeinrichtung und von Hilfsorganisationen nach sich.

Als am Sonntagabend kurz vor 21 Uhr die Leitstelle der StädteRegion der Notruf erreichte, dass auf der Oppener Straße ein Zimmer brennen würde und ein neunjähriges Kind dort vermisst werde, war für Leitstellendisponent und Hilfskräfte klar, dass eine schnellste und effektivste Hilfe gefordert war. So wurden nicht nur die Feuerwache und der Löschzug Würselen-Mitte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Würselen alarmiert, sondern auch der Rettungsdienst der StädteRegion Aachen, die mit einem Rettungstransportwagen, kurz RTW, sowie einem Notarzteinsatzfahrzeug, kurz NEF, zur Oppener Straße anrückten. Die 18 hauptamtlichen und freiwilligen Wehrkräfte erkundeten sorgsam die Einsatzstelle, mussten aber resignierend feststellen, dass sie böswillig alarmiert worden waren. Weder brannte ein Zimmer, noch wurde ein Kind vermisst, das nebenher melderechtlich dort auch gar nicht gemeldet war. Das Aufgebot an Rettungsdienst und Feuerwehr war unnötig, aber grob vorsätzlich, verursacht worden. Was die „Notruferin“ nicht berücksichtigt hatte, war die Tatsache, dass ihr Notruf aufgezeichnet und ihre Telefonnummer rückverfolgt wurde. Das Band des Notrufes wurde zwischenzeitlich zur Beweissicherung sichergestellt. Nachdem die Einsatzkräfte an ihren Standorten zurückgekehrt waren, ereilte sie ein neuer Notruf, mit dem ihnen mitgeteilt worden war, dass sie am falschen Haus gewesen seien und zwischenzeitlich das ganze Haus brennen würde. Auch diesem Notruf mussten die Einsatzkräfte nachgehen und ihn zunächst ernst nehmen, mussten aber erneut in der Oppener Straße feststellen, dass auch dieser zweite vermeintliche Notruf  ein „fake“ war und sie wiederholt an der Nase herumgeführt worden waren. Da auch diesmal der Notruf mitgeschnitten und die Telefonnummer rückverfolgt werden konnte, erhielt die Notruferin noch kurz nach dem zweiten vermeintlichen Notruf den „Besuch“ des Feuerwehreinsatzleiters, Wilfried Dümont, und der Polizei. Bei dem Hausbesuch konnte definitiv geklärt werden, dass sich die Dame einen Spaß erlaubt hatte, dafür aber gleichwohl erheblich in die Verantwortung gezogen wird. Sie muss mit einer erheblichen Aufforderung zur Kostenerstattung rechnen. Außerdem wurde wegen des grob vorsätzlichen Missbrauchs Strafanzeige gegen sie erstattet. Die im Einsatz befindlichen Kräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr ärgerte an dieser Tatsache vor allem, dass sie für diesen „Witz“ bei einer parallelen Notlage nur schwer oder nicht zur Verfügung gestanden hätten und sie am Anrücken an das Feuerwehrhaus, aber auch von dort an die Einsatzstelle, erheblichen Eigengefährdungen aus Spaß ausgesetzt worden waren.

Herausgegeben am 09.05.2012/Pressestelle der Stadt Würselen – Bernd Schaffrath –




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